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Barrierefreiheit, Behindertengleichstellungsgesetz,Antidiskriminierungsgesetz Mit dem ab 1. Mai 2002 gültigen Gleichstellungsgesetz ist der Bund und seine Behördern zu einer weitreichenden Barrierefreiheit verpflichtet. Dies bedeutet, dass im öffentlichen Bereich Ämter Auch andere öffentlich zugängliche
Bereiche wie beispielweise Gaststätten Um diese gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit zu erfüllen und sind spezielle, preiswerte Lösungen - Hebebühnen, Treppenschrägaufzüge etc - empfehlenswert. Zur Klärung ob ein Treppenlift eingebaut werden sollte, kann ein Behindertenbeauftrager oder ein technisch Beauftragter eingeschaltet werden. Zuständig und Ansprechpartner für Berlin und Umgebung ist der technische Berater: Dipl. Ing. Martin mit der Direktwahl Telefon 030 - 784 40 90 .
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