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Treppenlifte und nationale Einbauvorschriften DIN 18065 Gebäudetreppen: Definitionen, Messregeln, Hauptmaß Im öffentlichen Bereich und in Mehrfamilienhäusern kommt es beim Einbau eines Treppenliftes immer wieder zu Sicherheitsfragen. Insbesondere ist der Evakuierungsfall bei Brand oder höheren Naturereignissen relevant. Die technische Regel der DIN 18065 ist wie folgt umzusetzen: 1. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen. 2. Bauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden Gebäuden: Durch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Der nachträgliche Einbau eines Treppenliftes ist zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 2.1 Die Treppe erschließt nur
Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen. Zur Klärung ob ein Treppenlift eingebaut werden darf, empfiehlt es sich einen technischen Beauftragten einzuschalten. Zuständig und Ansprechpartner für Berlin und Umgebung ist der technische Berater: Helios Treppenlifte mit der Direktwahl Telefon 030 - 374 455 22 .
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